Dezember 2024 | ||||||
M | D | M | D | F | S | S |
1 | ||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 31 |
Kundenservice
Kaskoschadengutachten zum Pauschalpreis 100,00 EUR zzgl. USt. Anfahrtskosten auf Anfrage.
Im Kaskoschadenfall beruft sich die Versicherung auf ihre Vorschriften der AKB und beauftragt ihren eigenen Sachverständigen. Dennoch haben Sie die Möglichkeit einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Leider müssen Sie auch hierfür die Kosten i. d. R. selbst tragen.
Von Fall zu Fall übernimmt auch die Kaskoversicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten unabhängigen Sachverständigen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, die Kosten doch selbst übernehmen zu müssen.
Unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt sich die Kaskogutachtenerstellung zum fairen Pauschalpreis von 100,00 EUR zzgl. USt .
Vorteil für Sie: Unabhängige Schadenfeststellung zu einem annehmbaren Preis.