Aktuelle Rechtssprechung
Unfall mit dem Neuwagen
Wird ein Neuwagen, der noch keinen Monat zugelassen war und weniger als 1000 km aufweist bei einem Unfall beschädigt, kann der Fahrzeughalter von der gegnerischen Versicherung den kompletten Kaufpreis verlangen (OLG Nürnberg, AZ: 5 U 29/08).
Er muss sich nicht auf die Reparaturkostenabrechnung und Erstattung der Wertminderung verweisen lassen, wenn sich der Schaden nicht folgenlos durch bloßes Auswechseln von Teilen beseitigen lässt.