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Der Blick über die Schulter

lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig. Wer sich beim Fahrspurwechsel auf die linke Seite nur auf den Blick in den Rückspiegel verlässt, trägt Mitschuld, wenn es hierbei zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Fahrzeug kommt.  Im schlimmsten Fall, kann es sogar zur alleinigen Haftung führen, so hat das Landgericht in Coburg entschieden im Verfahren 11 O 590/08. Eine Fahrerin scherte mit ihrem Wagen nach links aus, um ein vor ihr fahrendes Fahrzeug zu überholen. Dabei stieß sie mit einem von hinten heranrasenden Fahrzeug zusammen. Lt. Gerichtsentscheidung: Hätte sie sich vor dem Fahrbahnwechsel noch einmal mit Schulterblick umgesehen um sich zu vergewissern, dass der Wechsel gefahrlos vollzogen werden kann, hätte sie das heranrasende Fahrzeug sicherlich bemerkt und den Unfall vermeiden können.

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