Zeitwert (gemeine Wert)

Kategorie: Definitionen
Einsender: Peter Durm

Zeitwert (gemeine Wert)

Zeitwert:


Der gemeine Wert bestimmt sich durch den Preis, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei eine Verkauf zu erzielen wäre (§ 9 Abs. 2 BewG).


 

Eingeschickt am:  11-Jun-2009 17:38